Notarfachwirt
Kurze Beschreibung des Studiengangs:
Wegen der verschiedenen Notarformen in Deutschland fehlt eine bundesrechtliche Regelung des Notarfachwirts. Ihn haben die Notarkammern des Anwaltsnotariats durch dem Rechtsfachwirt entsprechende Prüfungsordnungen eingeführt. Prüfungsinhalte sind neben Büroorganisation und Personalwirtschaft für das Notariat “Liegenschafts- und Grundbuchrecht, Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht einschließlich Registerrecht, Kosten- und Gebührenrecht, Beurkundungsrecht und Berufsrecht der Notare”.
Zulassungsvoraussetzung:
Am Fernstudium kann teilnehmen, wer
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r), Notarfachangestellte(r) (= die entsprechenden Gehilfenprüfungen) und danach eine 1,5-jährige Berufspraxis im Notarbüro oder
eine viereinhalbjährige Berufspraxis im Notarbüro (bei fehlender Prüfung) nachweist
Sprache:
Deutsch
Studienbeginn:
Den Studienbeginn erfahren Sie direkt bei der Bildungsstätte.
Studiendauer:
3 Semester
Abschluss:
Nach erfolgreicher Teilnahme am Fernstudium erhalten die Teilnehmer eine Studienbescheinigung der Beuth Hochschule Berlin. Die Prüfung zur Notarfachwirtin / zum Notarfachwirt nehmen die Notarkammern/die Notarkammer Berlin nach dem dritten Semester ab.
Kosten:
Die Kosten erfahren sie direkt bei de Bildungsstätte.
Bildungsstätte:
Folgende Bildungsstätte bietet diesen Kurs an :